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SCHEIDUNGSBERATUNG

wie Ex-Paare Eltern bleiben

Rund 19.500 Kinder und Jugendliche sind jährlich österreichweit  von der Scheidung der Eltern betroffen, 10.000 davon sind unter 14 Jahre.

Im Falle einer einvernehmlichen Scheidung sind Eltern, wenn minderjährige Kinder vorhanden sind, nach §95 Abs. 1a Außerstreitgesetz verpflichtet, eine „Elternberatung“ zum Kindeswohl in Anspruch zu nehmen.

§ 95 AußStrG (1a): Vor Abschluss oder Vorlage einer Regelung der Scheidungsfolgen bei Gericht haben die Parteien zu bescheinigen, dass sie sich über die spezifischen aus der Scheidung resultierenden Bedürfnisse ihrer minderjährigen Kinder bei einer geeigneten Person oder Einrichtung haben beraten lassen.

 

Wofür Elternberatung im Scheidungsfall?

Auch wenn zwei Personen durch eine Scheidung kein Paar mehr sind, so bleiben sie doch Eltern ihres Kindes. Im Interesse des Kindes geht es darum, dass die Eltern einen guten Umgang miteinander pflegen bzw. entwickeln und bewusst gute Vereinbarungen der Kommunikation bzw. der weiteren Kontaktregelung erarbeiten.

Wie können wir trotz der Trennung für unsere Kinder gute Eltern bleiben?

  • Wie reagiert unser Kind auf unsere bevorstehende Scheidung und wie können wir es unterstützen?

  • Was braucht unser Kind jetzt von uns?

  • Wie sieht eine gute Kontaktregelung aus?

  • Was tun wir, wenn neue Partner ins Spiel kommen?

  • Und viele andere Fragen werden sich in dieser herausfordernden Zeit stellen.

Fachlich kompetent und einfühlsam werden die Eltern persönlich zu den Folgen und  Auswirkungen der Scheidung auf Ihre Kinder beraten und informiert. Dabei stehen die kindliche Perspektive und das Bedürfnis der Kinder nach Stabilität und Sicherheit im Mittelpunkt.

Die Beratung soll im Idealfall von beiden Eltern gemeinsam in Anspruch genommen werden, jedoch biete ich bei Bedarf auch Einzelberatung an. Üblicherweise umfasst die Beratung zwei Einheiten für Einzelpersonen oder beide Eltern gemeinsam.

Die Kosten betragen € 95,00 pro Einheit.

Die Bestätigung über die absolvierte Scheidungsberatung fürs Gericht erhalten Sie von mir direkt im Anschluss an die Sitzung. 

Weitere Informationen finden Sie unter http://www.kinderrechte.gv.at/elternberatung-vor-scheidung/

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